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Kitabewilligung im Kanton Zürich: Zuständigkeit, Pflichten, Prüfung
Wer eine Kindertagesstätte betreibt, braucht eine kommunale Bewilligung und muss das Strafregister seines Personals überprüfen lassen. Was in Zürich gilt, wer bewilligt, und wie Sie prüfen, ob eine Einrichtung in Ordnung ist.
| Zuständige Behörde | Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB), Bildungsdirektion |
|---|---|
| Bewilligung erteilt durch | Die Gemeinde — Sonderfall in der Schweiz |
| Bundesgrundlage | Pflegekinderverordnung (PAVO, SR 211.222.338) |
| Kantonale Grundlage | § 18 ff. des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) und Verordnung über die Tagesfamilien und Kindertagesstätten (V TaK, LS 852.14) |
| Sprache der Dokumente | Deutsch |
| Hier erfasste Einrichtungen | 343 in 1 Gemeinde |
Was in Zürich besonders gilt
- Im Kanton Zürich erteilen die Gemeinden — nicht der Kanton — die Bewilligung für den Betrieb einer Kita und üben die Aufsicht aus. Das AJB nimmt eine koordinierende und unterstützende Rolle wahr.
- Bewilligungspflichtig sind Kitas, die mehr als 5 Kinder betreuen und mindestens 25 Stunden pro Woche geöffnet sind.
- Die Gemeinden können Bewilligung und Aufsicht an eine andere Gemeinde oder an eine externe Stelle übertragen; laut kantonalem Monitoring tut dies eine grosse Mehrheit. Ansprechstelle ist deshalb nicht immer die Gemeindeverwaltung selbst.
Was in allen Kantonen gilt
Unabhängig vom Kanton unterstellt die PAVO die Betreuung von Kindern ausserhalb des Elternhauses der Bewilligungspflicht und der Aufsicht. Daraus folgen überall zwei Pflichten:
- Eine Betriebsbewilligung pro Einrichtung, vor der Eröffnung, mit Auflagen zu Platzzahl, Räumen und Betreuung.
- Eine Strafregisterkontrolle aller Personen mit Kontakt zu den Kindern, vor Stellenantritt und danach wiederkehrend. Welcher Auszug, von wem verlangt →
Was sich unterscheidet: die zuständige Stelle, die genaue Häufigkeit der Kontrollen, wer den Auszug einholt, und wie detailliert die Betreuungsanforderungen sind.
Erfasste Einrichtungen im Kanton
Wir erfassen 343 Einrichtungen in 1 Gemeinde des Kantons Zürich, gestützt auf das amtliche Verzeichnis. Jeder Eintrag verweist auf die Quelle und deren Stand.
Quelle der Erhebung: Ville de Zurich — géodonnées Kindertagesstätte (OGD/WFS) — Stand 2026-07-16.
Eine Einrichtung in diesem Kanton prüfen
Eine Einrichtung ist in Ordnung, wenn sie im amtlichen Verzeichnis ihrer Gemeinde steht und ihre Bewilligung gültig ist. In unseren Daten suchen → Verbindlich ist die Auskunft von Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB), Bildungsdirektion.
Für Eltern: die vier Fragen, auf die es ankommt → · Für Betriebe: die Compliance-Checkliste →
Häufige Fragen — Zürich
Wer erteilt die Kitabewilligung im Kanton Zürich?
Die Standortgemeinde, nicht der Kanton — Zürich ist in dieser Hinsicht ein Sonderfall. Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB), Bildungsdirektion koordiniert und unterstützt.
Wird das Strafregister des Personals in Zürich kontrolliert?
Ja. Die Kontrolle vor Stellenantritt und ihre wiederkehrende Wiederholung ergeben sich aus dem Bundesrecht und gelten in allen Kantonen. Die kantonalen Besonderheiten stehen weiter oben.
Wie sehe ich, ob eine Kita in Zürich ihre Bewilligung verloren hat?
Im amtlichen Verzeichnis: Wer nicht mehr aufgeführt ist, ist nicht mehr bewilligt. Wir datieren jede Erhebung, damit ein Wegfall sichtbar wird.
Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04