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Nationales Register für Kita-Personal: wo steht das Geschäft?
Am 2. September 2026 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zur Motion 26.3823 von Nina Fehr Düsel (SVP/ZH) veröffentlicht, die eine nationale «schwarze Liste» für das Personal von Kitas verlangt. Er beantragt Ablehnung — nicht aus grundsätzlicher Ablehnung, sondern weil er einem umfassenden Bericht über sexuellen Missbrauch an Minderjährigen nicht vorgreifen will, den er selbst in Auftrag gegeben hat und der spätestens Ende 2027 vorliegen soll. Dieser Bericht prüft ausdrücklich die Schaffung solcher nationalen Listen. Der Nationalrat hat die Motion noch nicht behandelt.
Was die Motion 26.3823 verlangt
| Titel | Sexuelle Übergriffe in Kindertagesstätten. Schwarze Liste |
|---|---|
| Nummer | 26.3823 — Motion |
| Urheberin | Nina Fehr Düsel, Nationalrätin (SVP/ZH) |
| Einreichung | 18. Juni 2026, Nationalrat |
| Mitunterzeichnende | 60 Nationalrätinnen und Nationalräte |
| Zuständiges Departement | Eidgenössisches Departement des Innern (EDI) |
| Stellungnahme des Bundesrates | Ablehnung, veröffentlicht am 2. September 2026 |
| Status | Stellungnahme liegt vor; im Rat noch nicht behandelt |
Der eingereichte Text beauftragt den Bundesrat, einen Gesetzesentwurf für eine nationale schwarze Liste für das Personal von Kitas auszuarbeiten — nach dem Vorbild der Liste, welche die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) für Lehrpersonen führt. Dieses bestehende Instrument im Detail →
Die Begründung
Die Begründung verweist auf den Fall eines Betreuers, der in Winterthur und später in Bern tätig war und über 50 Übergriffe begangen haben soll, sowie auf seither bekannt gewordene Fälle in der Westschweiz. Sie hält fest, dass ein Eintrag im Strafregister erst nach Abschluss eines Strafverfahrens erfolgt, während eine Liste nach Ansicht der Urheberin bereits laufende Strafverfahren erfassen könnte; wer nicht verurteilt wird, würde wieder gestrichen. Der Text hält fest, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte der Täter hätten sich dem Schutz der Integrität der Kinder unterzuordnen.
Die Antwort des Bundesrates
Der Bundesrat erinnert daran, dass er in Beantwortung der Motion 23.4191 Funiciello sowie der Postulate 24.3472 RK-N und 24.3334 Kamerzin bereits einen umfassenden Bericht über sexuellen Missbrauch an Minderjährigen erarbeitet. Dieser deckt verschiedene Lebensbereiche ab, darunter die familienergänzende Betreuung, und stützt sich auf eine wissenschaftliche Studie, ein Rechtsgutachten zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen einer Regelung auf Bundesebene sowie einen europäischen Rechtsvergleich. Er enthält einen Massnahmenplan und liegt spätestens Ende 2027 vor.
Der Bundesrat hält fest, er werde in diesem Rahmen auch nationale schwarze Listen prüfen, auf denen Personen stünden, die wegen Straftaten das Recht verloren haben, mit Kindern zu arbeiten. Nur um diesen Arbeiten nicht vorzugreifen, beantragt er Ablehnung.
Chronologie
- 1. Januar 2004Inkrafttreten der interkantonalen Vereinbarung, auf deren Grundlage die EDK die Liste der Lehrpersonen mit entzogener Unterrichtsberechtigung führt — das Vorbild der Motion.
- 23. Januar 2023Inkrafttreten des neuen Strafregisterrechts (VOSTRA) und der Revision der Pflegekinderverordnung. Was heute bereits Pflicht ist →
- 18. Juni 2026Einreichung der Motion 26.3823 im Nationalrat, mitunterzeichnet von 60 Ratsmitgliedern aus allen Parteien.
- 2. September 2026Der Bundesrat veröffentlicht seine Stellungnahme und beantragt Ablehnung, unter Verweis auf den Bericht bis Ende 2027.
- Als NächstesBehandlung im Nationalrat. Wird die Motion angenommen, geht sie an den Ständerat; stimmen beide Räte zu, ist der Bundesrat zur Gesetzgebung beauftragt.
- Spätestens Ende 2027Bericht des Bundesrates zu sexuellem Missbrauch an Minderjährigen, mit Prüfung nationaler schwarzer Listen und einem Massnahmenplan.
Was es bereits gibt — und was nicht
| Instrument | Vorhanden? | Reichweite |
|---|---|---|
| Kantonale Betriebsbewilligung | Ja | In der ganzen Schweiz Pflicht. Einrichtung für Einrichtung prüfbar. |
| Sonderprivatauszug für das Personal | Ja | Kontrolle vor Stellenantritt, danach wiederkehrend. Details. |
| EDK-Liste der Lehrpersonen | Ja | Nicht öffentlich: Behörden können auf begründetes Gesuch Auskunft erhalten. Details. |
| Nationales Register für Kita-Personal | Nein | Gegenstand der Motion 26.3823. Existiert bis heute nicht. |
Warum diese Website keine Personenliste führt — und nie führen wird
Ein privates, namentliches Verzeichnis beschuldigter oder verurteilter Personen wäre in der Schweiz unzulässig, und wir werden keines aufbauen — auch dann nicht, wenn die Motion durchkommt. Strafdaten sind besonders schützenswerte Personendaten im Sinne des Datenschutzgesetzes; die Veröffentlichung des Namens einer verurteilten Person kann unabhängig vom Wahrheitsgehalt eine Persönlichkeitsverletzung nach Art. 28 ZGB darstellen; und das Recht auf Rehabilitation, wonach ein Eintrag nach einer Frist entfällt, verträgt sich nicht mit einer dauerhaften privaten Datei.
Das einzige legitime namentliche Register ist eines, das eine Behörde führt — heute die EDK für den Schulbereich, künftig ein Bundesregister, falls die Motion durchkommt. Diese Website verfolgt das Geschäft und dokumentiert bewilligte Betriebe und gesetzliche Pflichten: öffentliche, nicht personenbezogene Daten.
Häufige Fragen
Gibt es in der Schweiz bereits eine schwarze Liste für Kitas?
Nein. Ein nationales Register für das Personal der familienergänzenden Betreuung existiert nicht. Die Motion 26.3823 verlangt seine Schaffung; der Bundesrat beantragt am 2. September 2026 Ablehnung, weil ein breiter angelegter Bericht läuft. Für Lehrpersonen besteht seit 2004 eine vergleichbare Liste der EDK, sie ist jedoch nicht öffentlich.
Wer hat die Motion eingereicht, und mit welcher Unterstützung?
Nationalrätin Nina Fehr Düsel (SVP/ZH) am 18. Juni 2026, mitunterzeichnet von 60 Ratsmitgliedern aus allen Parteien.
Ist das Anliegen mit der beantragten Ablehnung erledigt?
Nein. Die Stellungnahme des Bundesrates ist ein Antrag — entscheiden tut das Parlament. Die Motion muss noch vom Nationalrat und gegebenenfalls vom Ständerat behandelt werden. Zudem will der Bundesrat nationale schwarze Listen in seinem Bericht bis Ende 2027 selbst prüfen.
Wie erkenne ich bis dahin, ob eine Kita in Ordnung ist?
Indem Sie prüfen, ob sie im Verzeichnis der bewilligten Einrichtungen ihres Kantons steht und ihre Bewilligung gültig ist. Unser Prüfwerkzeug erfasst die in den amtlichen Verzeichnissen publizierten Einrichtungen und verweist für jede auf die kantonale Quelle.
- Schweizer Parlament — Curia Vista, Motion 26.3823 «Sexuelle Übergriffe in Kitas. Schwarze Liste» — eingereichter Text, Begründung und Stellungnahme des Bundesrates
- EDK — Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren
- Bund — Strafregister / VOSTRA (Bundesamt für Justiz)
Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04