Kitabewilligung

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Kitabewilligung im Kanton Bern: Zuständigkeit, Pflichten, Prüfung

Wer eine Kindertagesstätte betreibt, braucht eine kantonale Bewilligung und muss das Strafregister seines Personals überprüfen lassen. Was in Bern gilt, wer bewilligt, und wie Sie prüfen, ob eine Einrichtung in Ordnung ist.

Zuständige BehördeAmt für Integration und Soziales (AIS), Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion
Bewilligung erteilt durchDen Kanton
BundesgrundlagePflegekinderverordnung (PAVO, SR 211.222.338)
Kantonale GrundlageVerordnung über die Angebote zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (FKJV)
Sprache der DokumenteDeutsch
Hier erfasste EinrichtungenNoch keine Erhebung

Was in Bern besonders gilt

Was in allen Kantonen gilt

Unabhängig vom Kanton unterstellt die PAVO die Betreuung von Kindern ausserhalb des Elternhauses der Bewilligungspflicht und der Aufsicht. Daraus folgen überall zwei Pflichten:

  1. Eine Betriebsbewilligung pro Einrichtung, vor der Eröffnung, mit Auflagen zu Platzzahl, Räumen und Betreuung.
  2. Eine Strafregisterkontrolle aller Personen mit Kontakt zu den Kindern, vor Stellenantritt und danach wiederkehrend. Welcher Auszug, von wem verlangt →

Was sich unterscheidet: die zuständige Stelle, die genaue Häufigkeit der Kontrollen, wer den Auszug einholt, und wie detailliert die Betreuungsanforderungen sind.

Einrichtungen: noch nicht erfasst

Für Bern haben wir noch kein amtliches Verzeichnis eingebunden. Wir erfinden keine Listen und übernehmen keine kommerziellen Verzeichnisse: Solange keine auswertbare amtliche Quelle vorliegt, nennt diese Seite den Rechtsrahmen und die zuständige Stelle. Für die Prüfung einer Einrichtung wenden Sie sich direkt an Amt für Integration und Soziales (AIS), Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion.

Eine Einrichtung in diesem Kanton prüfen

Eine Einrichtung ist in Ordnung, wenn sie im amtlichen Verzeichnis des Kantons steht und ihre Bewilligung gültig ist. Verbindlich ist die Auskunft von Amt für Integration und Soziales (AIS), Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion.

Für Eltern: die vier Fragen, auf die es ankommt → · Für Betriebe: die Compliance-Checkliste →

Häufige Fragen — Bern

Wer erteilt die Kitabewilligung im Kanton Bern?

Amt für Integration und Soziales (AIS), Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion, die nach der Pflegekinderverordnung zuständige kantonale Behörde.

Wird das Strafregister des Personals in Bern kontrolliert?

Ja. Die Kontrolle vor Stellenantritt und ihre wiederkehrende Wiederholung ergeben sich aus dem Bundesrecht und gelten in allen Kantonen. Die kantonalen Besonderheiten stehen weiter oben.

Wie sehe ich, ob eine Kita in Bern ihre Bewilligung verloren hat?

Im amtlichen Verzeichnis: Wer nicht mehr aufgeführt ist, ist nicht mehr bewilligt. Wir datieren jede Erhebung, damit ein Wegfall sichtbar wird.

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04